Der Gruppenverantwortliche übernimmt die volle Verantwortung für seine Gruppe / seinen Wagen und erkennt gleichzeitig mit dem Absenden die Teilnahmebedingungen, die geltenden Ausnahmen gem. § 1 der "Zweiten Verordnung über die Ausnahme von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28.02.1989", sowie die untenstehenden Sicherheitsbestimmungen am Faschingszug ausnahmslos an.

1. Vereinsangaben

2. Gruppenverantwortlicher

Bitte die Rufnummer angeben, unter der der Gruppenverantwortliche WÄHREND dem Faschingszug erreichbar ist.

3. Vertretung des Gruppenverantwortlichen

Bitte die Rufnummer angeben, unter der der Gruppenverantwortliche WÄHREND dem Faschingszug erreichbar ist.

4. Fahrzeugangaben

Zugmaschinen-Typ
Der Fahrer des Wagens muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

5. Erklärung

Wir erklären uns mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden

6. Sicherheitshinweise für Ordner

Alle am Zug teilnehmenden Ordner sind durch Warnwesen sichtbar zu kennzeichnen. Die für die Sicherheit eingesetzten Ordner haben während des Faschingszuges ein striktes Alkoholverbot.