Der Gruppenverantwortliche übernimmt die volle Verantwortung für seine Gruppe / seinen Wagen und erkennt gleichzeitig mit dem Absenden die Teilnahmebedingungen, die geltenden Ausnahmen gem. § 1 der "Zweiten Verordnung über die Ausnahme von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28.02.1989", sowie die untenstehenden Sicherheitsbestimmungen am Faschingszug ausnahmslos an.