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Wer bist Du denn eigentlich?

Zuerst benötigen wir Deine individuellen Stammdaten. Bitte fülle diese vollständig aus.

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Möchtest Du weitere Familienmitglieder anmelden?

Wenn Du weitere Familienmitglieder hinzufügen willst, kannst Du das hier tun. Dann schreiben wir Deinen Antrag auch automatisch auf eine Familienmitgliedschaft um. Willst Du nur einen Antrag für Dich einreichen, überspringe einfach diesen Schritt.

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Wo können wir Deinen Beitrag abbuchen?

Damit wir Deinen Mitgliedsbeitrag einziehen können, hinterlege bitte hier Deine Kontodaten.

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Dürfen wir Dich ehren?

DamitDamit wir Dich bei künftigen Ehrungen berücksichtigen können, benötigen wir von Dir noch Deine Einwilligung. Deine Einwilligung gilt automatisch auch für eventuell zuvor erfasste weitere Familienmitglieder.

Ehrungen des Vereins
Ehrungen des Landesverbands
Ehrungen des Bundesverbands

Zusätzliche Hinweise

zur Datenverarbeitung

Sofern von Dir eingewilligt, wird für Verbandsehrungen Dein Geburtsjahr, der Name sowie Deine bisherigen Verdienste um den Fasching an den Fastnacht-Verband Franken e.V., oder den Bund Deutscher Karneval e.V. weitergegeben, ohne die keine Ehrungen beantragt werden können.

Die Daten zum Beitragseinzug werden über die Bankverbindung bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach verarbeitet. Zu diesem Konto hat ausschließlich der Schatzmeister Zugang. Der Schatzmeister wird durch eine gesonderte Erklärung auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Alle weiteren Hinweise zur Datenverarbeitung erhältst Du in unserer Datenschutzerklärung.

zum SEPA-Lastschriftmandat

Du kannst innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Als Mandatsreferenznummer verwenden wir unsere Gläubigeridentifikationsnummer: DE86ZZZ00000680525

Die Abbuchung der jährlichen Beiträge erfolgt über Deine genannte internationale Kontonummer (IBAN). Für die Vorankündigung von Lastschriften gilt eine verkürzte Frist von mindestes einem Kalendertag vor dem Einzug.